Ausbildung
Haltung von "Rottweiler" in Vorarlberg
Die Haltung eines "Kampfhundes" ist in Vorarlberg bewilligungspflichtig. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:
•Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
•Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen
Im Einzelfall und bei Kampfhunden werden Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungsauflagen mittels Bescheid vorgeschrieben.
Zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister.