Ausbildung
Haltung von "Rottweiler" in Wien
Für Hunde gewisser Hunderassen gilt in Wien die Hundeführscheinpflicht.
Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler und Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff).
Die Hundeführscheinprüfung ist drei Monate nach Aufnahme eines Hundes der genannten Hunderassen, frühestens jedoch, wenn der Hund sechs Monate alt ist, zu absolvieren. Bis zur positiven Absolvierung des Hundeführscheins müssen Hunde der genannten Rassen an öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen.
Personen unter 16 Jahren und Personen, die wegen gewisser Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden, dürfen die Hundeführscheinprüfung nicht ablegen und dürfen daher auch mit keinem dieser Hunde in Wien an öffentliche Orte gehen.
Jede Person, die einen Hund der genannten Hunderassen an öffentlichen Orten führt, ist verpflichtet, den Hundeführschein und die Zusatzkarte und einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen.
Hält sich eine Person mit einem "Kampfhund" nur kurzfristig in Wien auf, so besteht für diesen Hund an öffentlichen Orten Maulkorbpflicht.